07.02.2025

Folgenden Antrag bitten wir auf die Tagesordnung des Kreistages am 20. März zu setzen.

Begründung:
Die Kommunalfinanzen sind auch für 2025 im freien Fall – kommunale Gestaltungskraft, Zukunftsinvestitionen und der gesellschaftliche Zusammenhalt geraten in Gefahr. Durch Steuererhöhungen, allgemeine Kostensteigerungen und eine steigende Kommunal-verschuldung sind Bürger, Betriebe und die Kommunen am Limit. Einfach die Kreisumlage erhöhen geht nicht, da die Kommunen ohnehin fast nur noch Pflichtaufgaben erfüllen. Die Spielräume kommunaler politischer Gestaltung sind durch pflichtige von Bund und Land vorgegebene Aufgaben in den letzten Jahren zunehmend enger geworden und werden in Zukunft absehbar zum Erliegen kommen, wenn nicht gegengesteuert wird. Die aktuellen Steuerschätzungen zeigen zudem auf, dass die kommunale Finanzkrise sich nochmals immens verstärken wird.

 Der Kreiskämmerer hat bei Einbringung des Haushaltsentwurfes 2025/26 deutlich aufgezeigt, dass es seit Jahren an Unterstützung von Bund und Land fehlt, die strukturelle Unterfinanzierung dauerhaft zu beseitigen. Durch das Verankern immer neuer Aufgaben gibt es zwischenzeitlich ein gesamtstaatliches Leistungsversprechen, das sich faktisch nicht mehr finanzieren lässt. Seit Jahren steigen die Investitions- und Unterhaltungsrückstände auf kommunaler Ebene, weil nach Erfüllung der Pflichtaufgaben nicht mehr die erforderlichen Ressourcen vorhanden sind, um in die kommunale Infrastruktur zu investieren.

Verwaltung und Kreistag haben sich eigener Verantwortung gestellt und eine umfangreiche Konsolidierungsliste mit einer Summe von 85 Millionen Euro für die nächsten 5 Jahre – das entspricht 17 Prozent des Gesamthaushaltes – beschlossen, um eine unvermeidbare Erhöhung der Kreisumlage abzumildern. Dafür mussten nicht nur schmerzliche Eingriffe, sondern Unwägbarkeiten und Risiken in Kauf genommen werden.

Insbesondere die finanziellen Hilfen des Bundes für die Kosten der Asylbewerber- und Ukraineflüchtlinge decken nicht die vor Ort entstehenden Kosten. Daneben machen die Aufwendungen für die Erfüllung des SGB IX und XII rund 70 Prozent des Kreishaushaltes aus und entwickeln sich dynamisch immer weiter nach oben. Folge ist trotz Eintritt in die Haushaltssicherung ein absehbarer Verzehr des Eigenkapitals der Ausgleichs- und dann der allgemeinen Rücklage. Das Ziel, Kommunalhaushalte auch in wirtschaftlicher Hinsicht nachhaltig zu steuern, wird damit verfehlt. Nachhaltigkeit heißt, Verantwortung zu übernehmen und Belastungen kommender Generationen auszuschließen.

Antrag:
Aus den zuvor genannten Gründen beschließt der Kreistag folgende Maßnahmen:

  1. Der Landrat wird sich gemeinsam mit den Verwaltungsvorständen der angeschlossenen Kommunen an Bund und Land wenden und einen vollständigen finanziellen Ausgleich für die von den Kreisen und Kommunen aufgrund der Vorgaben von Bundesgesetzen und Verordnungen einfordern. Das Konnexitätsprinzip ist strikt anzuwenden. Alle von Bund und Land übertragenen Aufgaben und Leistungen müssen finanziell vollständig ausgeglichen werden. Hierbei ist die Unterstützung der kommunalen Spitzenverbände zu suchen.
  2. Der Kreistag unterstützt die Forderung des Deutschen Landkreistages zur grundlegenden Neuausrichtung und Überarbeitung der Sozialleistungen.
  3. Als ein Zeichen für die Übernahme eigener Verantwortung durch den Kreistag werden neue freiwillige Leistungen nur dann beschlossen, wenn eine Gegenfinanzierung jeweils konkret dargelegt wird. Der personelle Aufwand ist dabei stets zu berücksichtigten.
  4. Um das Verständnis für Bürgerinnen und Bürger zu erreichen, werden in einer jährlich erscheinenden Management Summary die wesentlichen Eckpunkte des Haushaltes verständlich dargelegt. Die Entwicklung der Hauptaufwandspositionen wird in einem Zeitvergleich dargestellt.
  5. Der begonnene Prozess zur Transformation und Konsolidierung der Verwaltung hin zu einem zukunftssicheren, leistungsfähigen und bürgernahen kommunalen Dienstleister wird zügig fortgesetzt. Ziel muss es sein, zeitnah einen straffen Projektplan zu entwickeln, um schnellstmöglich spürbare Ergebnisse zu erzielen. Landrat und Kreisdirektor sollten sich an die Spitze der Bewegung setzen. Verwaltung und Politik bekennen sich dazu, eine Kultur des Wandels einzuleiten, die offen gegenüber Innovationen und Veränderungen ist und interne Abläufe optimiert. Dies schließt insbesondere Entwicklungen bei der Digitalisierung bis zur Anwendung von KI ein. Ebenso ist ein anderes Kostenbewusstsein erforderlich.
  6. Die Verwaltung entwickelt eine Vorgehensweise zur Überprüfung der Effizienz beschlossener Maßnahmen unter Kosten-/Nutzen Aspekten einschließlich des dafür eingesetzten Personalaufwandes. Die zuständigen Ausschüsse werden regelmäßig darüber informiert.
  7. Bei Maßnahmen mit öffentlicher Förderung wird der vom Kreis zu leistende Eigenanteil einschließlich für das Gesamtprojekt beim Kreis verbleibenden Personalanteils ausgewiesen.
  8. Der Stellenplan wird auf dem Niveau von 2025 festgeschrieben. Neue erforderliche Planstellen sind durch Einsparungen „gegenzufinanzieren“.

gez.
Jan Paas
Sachkundiger Bürger im ZA

Rainer Röhr
Kreistagsmitglied

Werner Conrad
Fraktionsvorsitzender