04.12.2025
Sitzung des Kreistages am 4.12.2025 „TOP 9 Änderung der Hauptsatzung des Rheinisch-Bergischen Kreises
Hier: Ergänzungsantrag „Änderung § 11 der Hauptsatzung, in Ziffer 1-3 jeweils den Empfängerkreis der Sitzungsgelder, um die Gruppen zu erweitern“.
Wir bitten den o.a. TOP um den folgenden Beschlussvorschlag zu ergänzen:
Der Kreistag beschließt den § 11 der Hauptsatzung, in Ziffer 1-3 jeweils den Empfängerkreis der Sitzungsgelder um die Gruppen zu erweitern.
Begründung:
Aus unserer Sicht stellt der Ausschluss der Gruppen bezüglich der Zahlung des Sitzungsgeldes für die eigenen Sitzungen eine erhebliche Benachteiligung der Kreistagsmitglieder und Sachkundigen Bürger dar, die aus unserer Sicht nicht mehr gerechtfertigt ist.
Wir stützen unseren Antrag dabei im Wesentlichen auf die in der Gutachterlichen Stellungnahme von Professor Dr. Janbernd Oebbecke zur Zulässigkeit der Gewährung von Sitzungsgeldern für die Teilnahme an Sitzungen von Gruppen nach § 56 Abs. 2 Satz 2 GO NRW vom 17.11.2025 genannten Gründe.
Wir halten die jetzige Regelung nicht mehr für zeitgemäß. Die politische Parteienlandschaft hat sich durch die Veränderung der Parameter (Größe des Rates oder des Kreistages) mittlerweile so verändert, dass immer mehr Gruppen in den Gremien vertreten sind, da der Fraktionsstatus nicht mehr erreicht wurde. Außerdem trägt die jetzige Regelung nicht zur Stärkung des kommunalen Ehrenamtes bei. Zumal in den Gruppen nicht nur die Kreistagsmitglieder, sondern auch die Sachkundigen Bürger vertreten sind, deren Entschädigung nur durch das Sitzungsgeld der Ausschüsse erfolgt.
Der LVR hat seine Entschädigungssatzung im Wesentlichen mit den in der o.a. Gutachterlichen Stellungnahme aufgeführten Gründen bereits am 31.1.2025 dahingehend geändert und die Zahlung von Sitzungsgeldern an Gruppen aufgenommen. Ebenso der LWL am 21.12. 2023.
Scheinbar gibt es trotz aller Vorgaben in der KrO, GO und EntVo die Möglichkeit den Gruppen für Ihre internen Sitzungen ein Sitzungsgeld zu gewähren. Vor dem Hintergrund sollte der vorhandene Spielraum genutzt werden. Der Ältestenrat hatte in seiner Sitzung vom 20.11.25 den Vorschlag bereits einstimmig grundsätzlich befürwortet.
Werner Conrad
Gruppensprecher
Markus Blümke
Gruppensprechen



